Verhaltenstherapie

Basisinformationen

Die Verhaltenstherapie ist ein anerkanntes und in ihrer Wirksamkeit überprüftes Verfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen.

Theoretischer Bezugsrahmen ist unter anderem die Annahme, dass menschliches Verhalten im Verlauf des Lebens durch bedeutsame Erfahrungen geprägt wurde und auf dieser Grundlage bestimmte Verhaltensmuster entstanden sind. Sind entwickelte und bislang nützliche Verhaltensmuster im bestehenden oder veränderten Lebenskontext nicht mehr hilfreich und stehen keine Alternativen zur Verfügung, kann dies eine Entwicklung psychischer Belastungen und schließlich eine Erkrankung zur Folge haben.

Grundlegendes Ziel der Behandlung ist, das problembehaftete Erleben und Verhalten des Menschen mit unterschiedlichen Methoden so zu beeinflussen, dass zufriedenstellendere Umgangsweisen entwickelt werden können. Prinzipiell ist jeder Mensch bis ins hohe Alter hinein lernfähig und besitzt ein großes Potenzial zu Entwicklung und Veränderung. 

Methoden und Ziele

Im wesentlichen kommen  folgende Vorgehensweisen zur Anwendung:

Die praktischen Interventionen  gestalten sich vielfältig und bedürfen einer bestmöglichen Passung hinsichtlich der Persönlichkeit und Bedürfnisse des Menschen. Insofern verlangt jede psychotherapeutische Behandlung eine individuelle Form des Vorgehens. Die Einzigartigkeit eines jeden Menschen wertzuschätzen, vorhandene individuelle Stärken im Umgang mit den Schwierigkeiten aufzufinden, bedingen gemeinsam mit einer Haltung aus Einfühlung und Transparenz wesentlich den Therapieerfolg. Dies können Sie uneingeschränkt von mir erwarten.

 Anwendungsbereiche

Bei folgenden Störungen und Problemen kann eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt sein und eine Behandlung durch mich erfolgen

Ich behandle ausschließlich Erwachsene,  sowohl in Einzel- als auch in Gruppenpsychotherapie.  Gruppenangebote finden Sie unter Aktuelles

Kostenübernahme und formaler Ablauf

Aufgrund meiner Kassenzulassung als  Psychologische Psychotherapeutin  werden die entstehenden Kosten grundsätzlich von Ihrer Versicherung übernommen. 

Zur Abklärung, inwieweit eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, stehen sogenannte Sprechstunden sowie probatorische Sitzungen zur Verfügung.  Ist die Behandlung angezeigt und erwünscht, erfolgt eine lediglich formale Beantragung bei Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie  direkt aus einer Klinik kommen oder aber eine Akutbehandlung benötigen,  können diese Vorgespräche entfallen. 

Ein Einzelgespräch dauert im Regelfall 50 Minuten. 

Zur Vereinbarung eines ersten Termins, nutzen Sie am Besten die Telefonsprechstunde (näheres unter Kontakt). Sollten Sie außerhalb der Sprechzeit anrufen und eine Nachricht mit Rückrufwunsch hinterlassen, können Sie  innerhalb einer Woche mit meiner Kontaktaufnahme rechnen. 

Wenn Sie zum Erstgespräch kommen, bringen Sie als gesetzlich Versicherte/r Ihre  Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

In der Regel übernehmen alle Privatversicherungen sowie die Beihilfestelle die Kosten. Bitte klären Sie, in welchem Ausmaß die Kosten erstattet werden, also wieviele Sitzungen in welchem Zeitraum. Zur Beantragung einer Psychotherapie von Privatversicherten und Beihilfeberechtigten ist nach den Vorgesprächen von der  Psychotherapeutin ein Bericht zu erstellen. Dieser wird anonymisiert einer Gutachterin vorgelegt und nach deren Befürwortung kann eine Kostenübernahme erfolgen.